Grundpflichten des Unternehmers
Die Berufsgenossenschaften fordern ein Sicherheits- und Notfallkonzept, welches nicht nur die entsprechenden Unterweisungen der Arbeitnehmer für das Arbeiten in Absturzgefahr vorsieht, sondern stellt auch klar, dass der Unternehmer speziell ausgebildete Ersthelfer und Ausrüstung zur Rettung aus Höhen und Tiefen vorhalten muss.
Führungskräfte müssen oftmals Arbeitsschutzmaßnahmen delegieren. Dennoch stehen sie in der gesetzlichen Haftung – und manchmal als Beschuldigter vor Gericht.
Als kompetenter Ansprechpartner bietet SONDERZWECK Schutz und Sicherheit durch
- Kontrollen im Arbeitsschutz
- Ausarbeitung/Nachbesserung von Einsatzkonzepten und Notfallplänen
Im Rahmen von Workshops vor Ort können Unternehmen prüfen lassen, ob die festgelegten Maßnahmen wirksam sind, oder ob Handlungsbedarf für Änderungen besteht.
SONDERZWECK bietet maßgeschneiderte Lösungen – wir lassen Sie nicht hängen! Fragen Sie uns!
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